Wechsel der Krankenkasse

Wechsel der Krankenkasse – was Sie unbedingt wissen sollten

Wechsel der KrankenkasseDie Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist in der Bundesrepublik für Arbeiter und Angestellte bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen gesetzliche Pflicht. Wer mehr als 54.900 Euro verdient oder in einer der Berufsklassen arbeitet, für welche die gesetzliche Krankenversicherung keine Pflicht ist, beispielsweise als Künstler, Freiberufler, Beamter oder Selbstständiger, als Student oder Landwirt, der kann in die Private Krankenversicherung wechseln. Alle anderen können beliebig zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wechseln. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben. Allerdings sind einige Kleinigkeiten zu beachten.

Versicherungsvertrag

Der Wechsel der  Krankenkasse bedeutet kaufmännisch ganz schlicht die Auflösung eines bestehenden Versicherungsvertrages. Es sind Fristen beim Wechsel der Krankenkasse einzuhalten. Als Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie eine Wartezeit von zwei Kalendermonaten, bevor Ihre Kündigung wirksam wird. In der gesetzlichen Krankenkasse existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung, wie das bei anderen Versicherungsverträgen die Regel ist. Ein Sonderkündigungsrecht in den Verträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur eintreten, wenn der Versicherer neben dem herkömmlichen Tarif noch eine Zusatzleistung verlangt. Nur dann hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Sonderkündigung auszusprechen. Bevor ein Versicherungsnehmer die Krankenversicherung überhaupt kündigen kann, muss er zumindest 18 Monate in der Versicherung verblieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei Kalendermonate. Hat der Versicherte sich dagegen in einen freiwilligen Wahltarif der Krankenkasse eingeschrieben, beträgt die Wartezeit drei Jahre. Andere Wahltarife sind mit Sonderkündigungsrecht ausgestattet.

Ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll?

Grundsätzlich gilt seit dem 01. Januar 2015 in den gesetzlichen Krankenkassen ein Pflichtbeitrag von 14,6 Prozent des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers. Dies läuft bis zur jeweils geltenden Bemessungsgrenze. Die Krankenkassen können mit diesem Mindestsatz nicht wirtschaften und erheben Zusatzbeiträge, um die laufenden Kosten zu decken. Das wiederum heißt, dass es auch durchaus relativ günstige Krankenkassen gibt, ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen. Doch nicht nur der finanzielle Aspekt ist von Wichtigkeit, auch der Leistungskatalog der Versicherungen ist unterschiedlich ausgearbeitet. Es gilt also sorgfältig zu recherchieren, um die beste Krankenkasse zu finden.

Auf unserer Seite bieten wir Ihnen detaillierte Informationen gleich, ob Sie von der GKV in die PKV, von der PKV in die GKV oder innerhalb der PKV einen Krankenkassenwechsel durchführen möchten. Bei entsprechendem Einkommen oder der richtigen Berufsklasse ist ein Übertritt in die Private Krankenversicherung immer eine Überlegung wert. Hier können die Versicherer tatsächlich mit erstaunlich niedrigen Beiträgen und hochwertigen Leistungskatalogen punkten.  In jedem Fall ist es unerlässlich, umfassend informiert zu sein, um zur besten Krankenkasse zu wechseln, gleich ob privat oder gesetzlich. Bei uns finden Sie alles, was Sie wissen müssen und können überdies einen Wechsel der Krankenkasse auch gleich online durchführen.

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