Kündigungsfrist Krankenkasse
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Das heißt, es ist nicht so ohne weiteres möglich, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszuscheiden. Hat man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist es notwendig, eine schriftliche Kündigung bei der Krankenkasse einzureichen. Diesem Schreiben, dabei ist die Kündigungsfrist Krankenkasse zu beachten, sollte die Anmeldebestätigung der neuen Krankenversicherung, die man zugeschickt bekommt, folgen. Die Kündigungsfristen bei der gesetzlichen Krankenkasse sind vom Gesetz her anders geregelt, als dies in Versicherungsverträgen üblich ist. Bei einem herkömmlichen Versicherungsvertrag kann der Versicherte, sollte der Versicherer den Beitrag erhöhen, jederzeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung fristlos bzw. fristgemäß kündigen. Die ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung so nicht vorgesehen. Beitragserhöhungen müssen vom Kunden hingenommen werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht lediglich in dem Fall, dass die Krankenkasse eine Zusatzleistung außerhalb des Tarifs vom Versicherten verlangt, wie es zurzeit viele Kassen tun. In diesem Fall kann der Versicherte zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die erste Zahlung fällig wäre. Die Kündigungsfrist Krankenkasse von zwei Monaten wird davon nicht berührt.
Kündigungsfrist Krankenkasse – wer muss sie beachten?
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Man muss wenigstens 18 Monate Mitglied der Versicherung gewesen sein. Auch ist es für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung grundsätzlich notwendig, als Selbstständiger, Freiberufler, Künstler, Beamter, Richter, Landwirt oder Student zu arbeiten, als Arbeiter oder Angestellter muss man mehr als 54900 Euro brutto jährlich verdienen. Die Vorteile der Privaten Krankenversicherer sind vielfältig. Neben der einzigartigen Möglichkeit, die Monatsbeiträge auf ein erstaunliches Minimum reduzieren zu können – das Baukastensystem der Leistungen, nach dem die privaten Versicherungen aufgebaut sind, macht es möglich – profitiert der Versicherte auch von den zahlreichen Zusatzleistungen von Einbettzimmer bis alternativer Behandlungsmethode. Und – etwas Besonderes: Wer von unserer Seite zu einer Privaten Krankenversicherung wechselt, der erhält von uns einen Bonus von 30 Euro, sobald der Wechsel vollzogen ist!
Sicher versichert in der Alterspyramide
Ein Argument für die Private Krankenversicherung ist neben all den anderen Vorteilen auch die Absicherung der Zukunft. Alleine 13 Milliarden Rücklagen haben die privaten Versicherer angesammelt. Ein unschlagbarer Vorteil, wenn man sich die demografische Lage der Republik betrachtet. Im Jahre 2025 werden die geburtenstarken Jahrgänge der Vergangenheit in Ruhestand gehen, für die Versicherten und die Versicherer eine ungeheure Belastung.