Kündigungsfrist gesetzliche Krankenkasse
Die erste Bedingung, möchte man aus der gesetzlichen Krankenpflichtversicherung in die private Versicherung oder in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, ist die Kündigung zusammen mit dem Bestätigungsschreiben der neuen Versicherung. Zudem gibt es einen weiteren wichtigen Punkt, den man bezüglich der Kündigungsfrist gesetzliche Krankenkasse wissen sollte: eine Kündigung der Versicherung ist erst nach einer Mitgliedschaft von zumindest 18 Monaten möglich. Hier gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wie es bei anderen Versicherungsverträgen der Fall ist. Die Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenkasse sind kein Grund, wie bei anderen Verträgen üblich, für eine außerordentliche Kündigung. Eine solche kann der Versicherte nur betreiben, wenn der Versicherer eine Beitragszahlung verlangt, die außerhalb des normalen Tarifs liegt. Dann kann der Versicherte zu dem Zeitpunkt, da die erste Rate fällig werden würde, kündigen. Die Kündigungsfrist gesetzliche Krankenkasse von zwei Kalendermonaten, die grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, wird davon jedoch nicht berührt.
Die Krankenkasse kündigen
Die Kündigung der gesetzlichen Versicherung kann selbstverständlich nur dann erfolgen, wenn man sich übergangslos bei einer anderen Versicherung, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Um sich privat versichern zu können, ist es notwendig, entweder einen Verdienst zu haben, der oberhalb der Grenze von 54.900 Euro brutto jährlich liegt, oder aber von Beruf Beamter, Künstler, Selbstständiger, Publizist, Freischaffender, Landwirt oder Student zu sein. Wer sich dazu entschlossen hat, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, hat sich über diese weitreichende Entscheidung sicherlich Gedanken gemacht. Die Vorteile, vor allem auf dem finanziellen Sektor sind durchaus überzeugend. Das Baukastensystem, mit dem die Privaten Krankenversicherungen aufgebaut sind, macht es dem Verbraucher möglich, sich seine Versicherung ganz individuell zusammenzustellen. Nicht nur ein abgespeckter Leistungskatalog, sondern auch eine angemessene Selbstbeteiligung im Krankheitsfall können hier erstaunlich niedrige Beitragszahlungen entstehen lassen. Doch ist, gerade bei den Eigenbeteiligungen durchaus Vorsicht angesagt. Tritt einmal ein Unglücksfall auf, ist die Versicherungsgesellschaft in 99 Prozent aller Fälle nicht bereit, die Vereinbarung über die Höhe der Eigenbeteiligung wieder zurück zu nehmen. Doch auch indem man Abstand von etlichen Leistungen aus dem Leistungskatalog der jeweiligen Versicherung nimmt, lässt sich schon gut sparen. Nicht zuletzt gibt es seit einiger Zeit in jeder privaten Krankenversicherung auch den sogenannten Basistarif. Dies ist ein besonders günstiger Tarif zu Grundsatzleistungen, der nunmehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aber für viele ist es gar nicht möglich, von der Gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Doch auch diese Personengruppe kann von günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen profitieren. In diesen Fällen ist ein Wechsel in eine andere Gesetzliche Krankenkasse zu empfehlen. Das Problem einer hohen Selbstbeteiligung entfällt bei dieser Variante. Gerade Krankenkassen wie die TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz heben sich in Bezug auf Beitragshöhe und Leistungskatalog deutlich von der Konkurrenz ab. Wenn Sie in den Genuss von besseren Leistungen bei gleichzeitig niedrigeren Beiträgen kommen möchten, dann sollten Sie in eine der genannten Krankenkassen wechseln. Dabei können Sie gleich doppelt profitieren! Denn wechseln Sie über unsere Seite zur TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz, erhalten Sie von uns einen Bonus in Höhe von 30 Euro.