Kündigung Krankenkasse

Die Kündigung Krankenkasse – was Sie beachten müssen

Kündigung KrankenkasseEine ordentliche Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse kann jederzeit erfolgen. Nur einige Kleinigkeiten sind bei der Kündigung Krankenkasse zu beachten, bevor man die Vorteile einer anderen Krankenversicherung bei zum Beispiel  TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz genießen kann. So ist es für eine Kündigung Krankenkasse zwingend notwendig, eine Mitgliedschaft von wenigstens 18 Monaten nachweisen zu können. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsverträgen ist es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, zu wechseln, wenn der Beitragssatz erhöht wird. Hier besteht also kein Sonderkündigungsrecht. Werden dagegen von der Krankenkasse Zusatzbeiträge verlangt, wobei es gleichgültig ist, wie hoch der Betrag ausfällt, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall sollte die Kündigung Krankenkasse zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Zusatzzahlung das erste Mal fällig werden würde. Die Versicherung dagegen hat die Pflicht, den Versicherten spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Betrages von seinem Sonderkündigungsrecht zu informieren. Grundsätzlich ist es möglich, zum übernächsten Kalendermonat zu kündigen.

Kündigung Krankenkasse – der sinnvolle Weg

Wer sich informiert hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine andere Versicherung ihm weitreichende Vorteile und auch Geldersparnis bringen kann, der wechselt innerhalb der Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse mithilfe der Mitgliedsbescheinigung der neuen, gesetzlichen Krankenkasse zum günstigeren Tarif, zu umfassenderen Leistungen. Und kassiert, bei vollzogenem Wechsel einen Bonus von 30 Euro – exklusiv auf unserer Seite. Diesen Bonus zahlen wir an Sie aus, wenn Sie über unsere Seite zur TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz wechseln.

Wechsel zur privaten Krankenkasse

Eine Kündigung Krankenkasse mit einem Wechsel zur Privaten wird dann für Sie in Frage kommen, wenn Sie einen Lohn beziehen, der oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 54.900 Euro jährlich liegt, wenn Sie Freiberufler, Selbstständiger, Landwirt, Beamter oder auch Studierender sind. Auch wenn ein Wechsel von der GKV zur PKV vollzogen werden soll, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Schriftliche Kündigung Krankenkasse – und dann?

Wenn Sie Ihre schriftliche Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht haben, sinnvollerweise werden Sie die Mitgliedsbestätigung der neuen, privaten oder gesetzlichen Versicherung in einem gesonderten Brief nachsenden, können Sie die umfangreichen Leistungen der neuen Versicherung in vollem Umfang genießen. Das heißt für den Versicherten in der Privaten oder auch als Versicherter bei der TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz  unter anderem zum Beispiel eine bedarfsgerechte und individuelle Absicherung, durch Wahlzusatzleistungen vertraglich garantierte Leistungen, Speziallistenbehandlung in den Kliniken, Höchstleistungszahnersatz. Ein Sprung der sich lohnt – finanziell durch individuell niedrige Beitragssätze und ganz praktisch durch die bessere Behandlung im Krankheitsfall.