Krankenkassenwechsel
Was muss beim Krankenkassenwechsel beachtet werden?
Der Wechsel der Krankenkasse ist seit dem 01. Januar 1996 grundsätzlich jederzeit möglich. Die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist in der Bundesrepublik Pflicht für jeden Arbeitnehmer, für jeden Bürger. Man unterscheidet dabei die Pflichtmitglieder von den freiwilligen Mitgliedern. Die freiwilligen Mitglieder erzielen entweder als Arbeiter oder Angestellte ein Jahresentgelt, das höher als Brutto 54.900 Euro beträgt oder aber sie sind Selbstständiger, freiberuflich tätig, Künstler, Beamter, Landwirt, Arzt, Publizist oder Student. Sie haben die Möglichkeit, jederzeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen müssen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zufrieden sein. Wer sich bei der Suche für den Krankenkassenwechsel grundlegend informiert, wird vielleicht auf Krankenversicherungen stoßen, die seinem Standard eher entsprechen oder auch erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Denn der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich auf momentan 14,6 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes festgelegt. Dies gilt seit Januar 2015. Den Kassen reicht dieses Geld nicht, um wirtschaften zu können. Deshalb erheben sie Zusatzbeiträge, die sich aber von Versicherung zu Versicherung in der Höhe unterscheiden. Es ist also anzuraten, sich nicht nur über die Leistungskataloge der Versicherungen genauestens zu informieren, sondern auch die Höhe Beitragszahlungen in die Suche für den Krankenkassenwechsel einzubeziehen. Auf unserer Seite finden Sie alle Informationen, die relevant sind, um die beste Krankenversicherung zu finden und einfach und schnell einen Krankenkassenwechsel durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von der GKV in die PKV, von der PKV in die GKV oder innerhalb der PKV einen Krankenkassenwechsel durchführen möchten.
Fristen beim Krankenkassenwechsel
Grundsätzlich gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Es ist vollauf ausreichend, ein formloses Schreiben für den Krankenkassenwechsel aufzusetzen in dem Adresse, Ort, Datum und Unterschrift enthalten sind. Die Anmeldebestätigung der neuen Krankenkasse ist einem gesonderten Brief beizufügen, diese erhalten Sie in aller Regel erst nach der Kündigung. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es bei anderen Versicherungsverträgen gesetzlich festgelegt ist, wenn sich die Beitragszahlungen erhöhen, gibt es hier nicht. Ein Sonderkündigungsrecht in der gesetzlichen Krankenkasse entsteht nur dann, wenn der Versicherer einen Zusatzbetrag zum herkömmlichen Tarif erhebt, egal in welcher Höhe. Hat der Versicherte sich bei Krankenkasse für einen freiwilligen Wahltarif entschieden, gilt jedoch eine Frist von drei Jahren, in denen er zu seinem Vertrag stehen muss. Bei allen anderen Wahltarifen aber besteht das oben beschriebene Sonderkündigungsrecht.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Ein Krankenkassenwechsel sollte immer gut überlegt sein. Da die Kassen jedoch durchaus unterschiedliche Tarife und Leistungskataloge anbieten, kann ein Krankenkassenwechsel durchaus große finanzielle und auch praktische, medizinische Vorteile bringen. Hat man die Möglichkeit, sich privat zu versichern, sollte man auch dies gut überlegen. Hier existieren tatsächlich sehr günstige Tarife.
Wenn Sie einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Egal, ob Sie von der GKV in die PKV, von der PKV in die GKV oder innerhalb der PKV einen Krankenkassenwechsel durchführen möchten.