Krankenkasse kündigen
Krankenkasse kündigen – Umsteigen
Das Jahr 2015 bedeutet für alle Bürger, die in der Gesetzlichen Krankenpflichtversicherung Mitglied sind unter Umständen recht drastische Beitragserhöhungen. Der Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung, die den Prozentsatz des Bruttoarbeitsentgeltes, der für die Krankenversicherung aufgewendet wird, auf 14,9 Prozent deckelt. Das ist vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht genug. Sie argumentieren, mit diesem Ertrag nicht wirtschaften zu können. Die Folge sind nun Zusatzbeiträge, welche die Kassen erheben. Das kann nun aber auch durchaus Vorteile für den Versicherten haben, wenn er ein wenig flexibel ist.
Jetzt die Möglichkeit wahrnehmen und die Krankenkasse kündigen – Umsteigen
In einem herkömmlichen Versicherungsvertrag ist immer ein Sonderkündigungsrecht enthalten, sollten sich die Beiträge, die einmal vereinbart sind, ändern. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei herkömmlichen Beitragserhöhungen nicht. Dadurch jedoch, dass die Krankenkassen nun Zusatzbeiträge erheben, die über den Normaltarif von 14,9 Prozent beziehungsweise 7,9 Prozent liegen, tritt für die Versicherten, sollte die Kasse einen solchen zusätzlichen Beitrag fordern, das Sonderkündigungsrecht ein. Doch auch wenn Sie die Frist für eine außerordentliche Krankenkassen Kündigung versäumt haben – man sollte zu dem Zeitpunkt der ersten, höheren Zahlung kündigen – ist das für das Krankenkassen kündigen überhaupt kein Problem. Sie können jede gesetzliche Krankenkasse kündigen – die Kündigungsfrist beläuft sich dabei auf zwei Kalendermonate. Die Ausnahme machen diejenigen Versicherten, die einen Krankengeldwahltarif abgeschlossen haben. Solche Versicherungsnehmer sind in aller Regel für die Dauer von drei Jahren verpflichtet, vorher ist ein Krankenkasse kündigen nicht möglich Haben Sie keinen Krankengeldwahltarif, dann können Sie jederzeit zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse wechseln, die keine oder nur geringere Zusatzbeiträge erhebt, deren Leistungskataloge vielleicht umfangreicher sind und deren Service für Sie zugänglicher ist.
Krankenkasse kündigen – wie funktioniert’s?
Die Krankenkasse kündigen und sich eine bessere suchen – das können Versicherte seit dem 01.01. 1996. Der alten Krankenkasse muss dabei ganz einfach mit einer zweimonatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Sie müssen beachten, dass Sie mit Ihrer Wahl dann die nächsten 18 Monate gebunden sind – auch Ihre alte Krankenversicherung können Sie erst kündigen, wenn Sie wenigstens 18 Monate Mitglied waren. Die bisherige Krankenkasse wird dann nach Erhalt der Krankenkassenkündigung eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer neuen Krankenversicherung – egal ob privat oder gesetzlich – einfordern. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, weil die Krankenkasse bei der Sie sind, nun einen Zusatzbeitrag erhebt, könne Sie aufgrund des bestehenden Sonderkündigungsrechts in diesem Fall auch die Krankenkasse kündigen, wenn Sie noch keine 18 Monate bei der Versicherung waren. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie sich für einen Krankengeldtarif entschieden hatten.
Wie eine neue Krankenkasse finden?
Bevor Sie Ihrer alten Krankenkasse die Krankenkassen-Kündigung übersenden, sollten Sie sich gut umsehen, welche anderen Versicherungen für Sie besser geeignet sind. Nicht nur finanzielle Aspekte sollten dabei eine Rolle spielen. Durch intensive Recherche können Sie eine gute Vorauswahl nach den Kriterien treffen, die für Sie ganz individuell wichtig sind. Dies sollten Sie in jedem Fall tun, bevor Sie die alte Krankenkasse kündigen!
Warum die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die GKV ist die beste Standardversorgung schlechthin für die meisten Bürger Deutschlands. Hier sind Angestellte, Arbeiter, Selbständige, Arbeitslose versicher. Die gesetzlichen Krankenkassen sind eine Solidargemeinschaft. Wer ein wenig mehr verdient, zahlt bis zu einer Grenze auch ein wenig mehr. So wird eine Grundversorgung für alle gesichert.
Das klarste Argument für die Gesetzliche Krankenversicherung ist ganz eindeutig diese absolut sichere Grundversorgung. Egal, was auch immer passiert, der Bürger ist versichert. Und das auf einem Standard, der den in anderen europäischen Ländern locker übertrifft. Auch die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen ist sicherlich ein schlagendes Argument. Die Obergrenzen für Medikamentenbeteiligungen oder das Tagegeld, das im Krankenhaus zu bezahlen ist, sind klar definiert, sodass wirklich niemand übermäßig finanziell belastet wird. Mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens werden es nie sein. In den Privaten Versicherungen sollte jemand, der ernsthaft krank wird, über hinreichende Rücklagen verfügen. Denn die Privaten Krankenversicherungen reagieren auf Krankheiten mit Beitragserhöhungen. Wird die Krankheit chronisch, wird es auch die Beitragserhöhung. Im Gegensatz zu den Gesetzlichen Krankenkassen ist es aber bei der Privaten Krankenversicherung nicht so einfach möglich, in eine andere Versicherung zu wechseln, die Private Krankenversicherung zu kündigen. Vor allem geht es dabei um die Rücklagen, welche man monatlich abführt, die dann bei einem Versicherungswechsel verlustig gehen. Das gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht. Die Konkurrenz, die durch die neue Gesetzgebung entstanden ist, kann der Kunde zu seinem Vorteil ausnutzen. Theoretisch ist es möglich, bis zu vier Prozent der Abgaben einzusparen.
Beitragsdifferenzen

Tatsächlich differieren die Beitragshöhen der einzelnen Gesetzlichen Versicherer deutlich. Und weswegen einen teuren Mitgliedsbeitrag zahlen, geringe Leistungen in Kauf nehmen, wenn Versicherungen wie beispielsweise TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder auch die BKK Pfalz bessere Leistungen für weniger Geld anbieten? Noch dazu nachdem der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen so einfach ist? Hier tut sich also ganz offensichtlich eine Chance Geld zu sparen, bessere Leistungen der Kasse zu erlangen für diejenigen Versicherungsnehmer auf, welche nicht die Möglichkeit haben, die Tarife der Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Doch auch bei den Privaten Versicherern ist nicht alles Gold was glänzt. Genauso wie die Gesetzlichen Krankenkassen haben diese mit einer zunehmenden Verteuerung der Medizin und Medizintechnik zu kämpfen, fällt das demografische Ungleichgewicht, welches 2025 seinen Höhepunkt finden wird, ins Gewicht. Sicher ist das Budget, das nun jeder Arzt als Obergrenze zur Verfügung steht, eine Regelung die aus drastischer Not geboren ist. Der Wasserkopf der Bürokratie ist ebenfalls ein Hemmnis. Zu viele Gesetzliche Krankenkassen konkurrieren – dabei ein Vorteil für den Versicherten. Man redet von einem Zweiklassensystem in der Krankenversicherung – doch die Standards sind so hoch, dass Klassen irrelevant werden. Ganz objektiv betrachtet, sind die niedrigen Tarife, welche die Privaten Versicherer anbieten, Augenwischerei. Die Beiträge erhöhen sich jedes Jahr erheblich, der Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung ist aufgrund der Rücklagen, welche die Private Krankenversicherung für den einzelnen Versicherten anspart und nicht mehr herausrückt, denkbar schwierig. Die Entscheidung in eine Private Krankenversicherung zu gehen, ist tatsächlich – je nach Länge der Mitgliedschaft, so gut wie unumkehrbar. Das ist auch so, weil die Gesetzgebung es so will. Wer älter als 55 Jahre ist, hat gesetzlich keine Chance mehr, zurück in GKV zu gelangen. Dieses Gesetz soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten schützen. Mit der Rechtsprechung wird die Möglichkeit ausgeschlossen, in jugendlichem Alter, gesund und munter, die günstigeren Tarife der Privaten auszunutzen und dann, mit zunehmender Krankheitsanfälligkeit im Alter wieder auf die bewährte Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen.
Private Krankenversicherung und Gesetzliche Krankenkassen Vor- und Nachteile
Keine Frage, sowohl die Private Krankenversicherung als auch die Gesetzliche Krankenversicherung haben beide, wie die meisten Dinge im Leben, ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist es in jedem Fall, jede Krankenversicherung genau zu durchleuchten, bevor man einen Wechsel der Krankenkasse vollzieht. Auf unserer Seite finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen einen Wechsel der Krankenkasse einfach machen. Wenn Sie einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Egal, ob Sie von der GKV in die PKV, von der PKV in die GKV oder innerhalb der PKV einen Krankenkassenwechsel durchführen möchten. Und auch, wenn Sie zu einer anderen Gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten, sind Sie bei uns richtig. Hier können Sie bei einem Krankenkassenwechsel gleich doppelt profitieren. Denn wechseln Sie über unserer Seite zur TKK, BKK Mobil Öl, BKK Salus oder BKK Pfalz, dann zahlen wir Ihnen einen Bonus von 30,- Euro.